Ihr Vierbeiner ist am Wörthersee herzlich willkommen!
Gesetzliches
Hundefreundliche Hotels, Pensionen, Appartements
Baden mit dem Hund 
Golfen mit dem Hund
Radfahren mit dem Hund
Ausflugsziele
Gesetzliches
Am Grenzübergang sollten Sie einen gültigen Impfpass, der nicht älter
als 12 Monate ist vorweisen können und in verbauten Ortschaften besteht
Leinenpflicht. Außerdem benötigen Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln
und der Schifffahrt einen Beißkorb.
Hundefreundliche Unterkünfte
Viele Betriebe am Wörtheresee bieten Ihnen UND Ihrem Hund einen angenehmen
Aufenthalt. Bitte suchen Sie nach Betrieben mit dem Symbol
in der Unterkunftsliste
Baden mit dem Hund
Am Wörthersee besteht in den öffentlichen Strandbädern, bis auf das Strandbad
Klagenfurt mit eigener Hundewiese, ein Badeverbot für Hunde. Am Forstsee (bis
auf einige beschilderte Bereiche) und am Kleinen See (nördlich des Forstsees),
am Trattnigteich (in bestimmten Bereichen) und am Hafnersee (eigener Hundestrand)
sind Hunde gern gesehene Gäste. Einige Hotels haben am hauseigenen Badestrand
die Regelung, dass Hunde früh am morgen und am Abend an den Strand und ins Wasser
dürfen.
Golfen mit dem Hund
Für Golfbegeisterte gibt es ein besonderes Angebot: Die Golfanlage Klopeiner
See – Turnersee, die Golfanlage Wolfsberg und der Golf-Club-2000 –
Draugolf. Hier wird es Hundebesitzern ermöglicht, ihren treuen Begleiter
auch beim Golfspiel nicht aus den Augen zu verlieren.
Radeln mit dem Hund
Erkunden Sie Kärnten, das Radlerland! Der Drauradweg R1, von Sillian in
Osttirol bis Lavamünd ist wohl eine der renommiertesten Strecken von Kärntens
Radwegenetz. Genießen Sie die grandiose Landschaft und wagen Sie einen
Ausflug mit Rad und Hund!
Gerade für Touristen in der Region rund um Velden und Schiefling bietet sich
die Wörthersee-Radtour an. Diese Strecke ist vom Autoverkehr auf der Bundesstraße
fast durchwegs verschont und ist auch für wenig Trainierte zu bewältigen. Eine
empfehlenswerte Variante der Wörthersee-Tour ist die Fahrt über das Keutschach-Tal.
Hier erfolgt die Rückfahrt nicht über die Süduferstraße, sondern über das Keutschacher-Seen-Tal,
vorbei am Rauschele-, Bassgeigen-, Keutschacher und Hafnersee. An diesen Seen
können Sie rasten und mit Ihrem Hund baden gehen. Viele nennen das Rosental
die schönste Landschaft Kärntens, und auch hier gibt es eine Radtour: die Rosental-Tour.
Von Rosegg bis zur Draubrücke Selkach können Sie auf dem Drauradweg fahren,
danach geht es zurück, auf ruhigen Nebenwegen.
Ausflugsziele mit dem Hund
Neben unzähligen sportlichen Aktivitäten, die Sie und Ihr Liebling bewältigen
können, erlauben Ihnen viele Ausflugsziele, Ihren Hund überall hin mitzunehmen.
Ein Highlight ist die Wörthersee-Schifffahrt, an der auch Hunde teilnehmen können.
Laut gesetzlichen Bestimmungen müssen Hunde einen Maulkorb tragen und an der
Leine geführt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, fährt ihr haariger Begleiter
kostenlos mit. Unzählige Sehenswürdigkeiten erlauben Hunden kostenlosen Eintritt,
sofern sie an der Leine gehalten werden.
„Die kleine
Welt am Wörther See“ in Klagenfurt: Minimundus
Reptilienzoo Happ
Wildpark Rosegg
Burg Hochosterwitz
Urgeschichtszentrum in Frög
Wörthersee-Schifffahrt
(mit Maulkorb)
und vieles mehr
Abschließend möchten wir Sie auf die Verordnung vom 25.04.2002
der Bezirkshauptmannschaft Villach hinweisen, mit welcher Maßnahmen
zur Bekämpfung der Wutkrankheit (Tollwut) im politischen Bezirk Villach-Land
festgelegt werden. Laut § 1 wird der gesamte Bereich der Gemeinden Arnoldstein,
Bad Bleiberg, Feistritz/Gail, Finkenstein, Hohenthurn, Rosegg, St. Jakob i.
R., Velden/WS und Wernberg als von der Wutkrankheit gefährdetes Gebiet
eingestuft.
An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von
Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, (...) müssen Hunde
entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen
sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass
eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). Hundeführende
Personen müssen sicherstellen, dass sich der Hund nicht in öffentlich zugänglichen
Sandkästen oder auf Kinderspielplätzen aufhält. Sollten diese Bestimmungen über
die Hundehaltung nicht eingehalten werden, muss der Hundeführer mit einer Strafe
rechnen. Weitere Informationen über gesetzliche Verordnungen und Bestimmungen
erhalten Sie in der Abteilung für Veterinärwesen der Landeshauptmannschaft Klagenfurt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +43(0)4274
2103 oder via Mail
gerne zur Verfügung.
Viel Vergnügen am Wörthersee!
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